Löschwasserversorgung in Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt regelt die Bauordnung des Landes (BauO LSA) die Anforderungen an die Löschwasserversorgung. In ländlichen Regionen sind Zweckverbände und kommunale Versorgungsunternehmen häufig die zuständige Stelle. Die Richtwerte orientieren sich am DVGW-Arbeitsblatt W 405.
1. Richtwerte für den Löschwasserbedarf
Unter Berücksichtigung der baulichen Nutzung und der Gefahr der Brandausbreitung gelten folgende Werte (in Anlehnung an das Arbeitsblatt W 405 des DVGW):
| Bebauung / Kriterien | bis 3 Vollgeschosse GFZ 0,3 bis 0,7 |
ab 4 Vollgeschosse GFZ 0,7 bis 1,2 |
|---|---|---|
| Kleines Risiko Feuerbeständige Bauweise, harte Bedachung |
48 m³/h | 96 m³/h |
| Mittleres Risiko Normale Bauweise (nicht voll feuerbeständig) |
96 m³/h | 96 m³/h |
| Großes Risiko Holzfachwerk, weiche Bedachung, enge Bebauung |
96 m³/h | 192 m³/h |
2. Verfahren nach der Bauordnung Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
Genehmigungsfreistellung (§ 62 BauO LSA)
Genehmigungsfreie Vorhaben benötigen dennoch eine Bestätigung der ausreichenden Löschwasserversorgung durch die zuständige Gemeinde oder den Wasserversorgungsverband.
Vereinfachtes Genehmigungsverfahren (§ 63 BauO LSA)
Den Bauvorlagen ist ein Brandschutznachweis beizufügen. Dieser muss einen Nachweis der ausreichenden Löschwasserversorgung enthalten.
Sonderbauten (§ 65 BauO LSA)
Für Sonderbauten ist ein umfassendes Brandschutzkonzept erforderlich, das die Löschwasserversorgung vollständig und rechnerisch nachweist.
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