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Gut zu wissen

Häufige Fragen

Hier erklären wir verständlich, was wir übernehmen, was wir von Ihnen benötigen und wie Ihr Auftrag abläuft.

Auftrag und Ablauf

Sie erhalten die schriftliche Rückmeldung der zuständigen Stelle. Je nach Bauort kann sie als Auskunft, Bescheinigung oder Bestätigung bezeichnet werden. Wir stellen dieses Dokument nicht selbst aus und können kein positives Ergebnis garantieren.

Die Dauer hängt vor allem von der zuständigen Stelle ab. Auch fehlende Unterlagen und Rückfragen können den Ablauf verlängern. Auf den Stadtseiten nennen wir vorhandene Erfahrungswerte. Sie sind unverbindlich und beziehen sich auf die Zeit nach der vollständigen Einreichung.

Ja. Sie können die zuständige Stelle selbst ermitteln, deren Anforderungen prüfen und die Anfrage eigenständig einreichen. Wenn Sie uns beauftragen, prüfen wir Ihre Angaben und Unterlagen, bereiten die Anfrage vor, übernehmen die Abstimmung und stellen Ihnen die Rückmeldung digital bereit.

Unterlagen und Bauvorhaben

Häufig werden die vollständige Adresse des Bauvorhabens, ein Lageplan, Flurstücksdaten und eine kurze Beschreibung des Vorhabens benötigt. Die genauen Anforderungen unterscheiden sich je Bauort.

Sie können den Auftrag ohne Bauunterlagen anlegen. Vorhandene Dateien laden Sie direkt hoch; fehlende Unterlagen reichen Sie später über Ihre persönliche Statusseite nach. Die digitale Unterschrift für die Vollmacht ist bereits bei der Bestellung erforderlich.

Mehr zu den typischen Unterlagen →

Die Angabe beschreibt eine benötigte Wassermenge pro Stunde. Welcher Wert für Ihr Vorhaben anzusetzen ist, ergibt sich aus Ihrer Planung oder den Anforderungen der zuständigen Stelle. Wenn Ihnen kein Wert vorliegt, wählen Sie im Formular „Ich bin mir nicht sicher“.

Die zuständige Stelle kann feststellen, dass die vorhandene Löschwasserversorgung nicht ausreicht. Die Rückmeldung beschreibt den geprüften Zustand und kann als Grundlage für die weitere Planung dienen. Welche zusätzlichen Maßnahmen sinnvoll oder erforderlich sind, sollten Sie mit Ihrer Fachplanung und den beteiligten Stellen abstimmen.

Kosten und Erstattung

Unsere Servicepauschale zahlen Sie an Loeschwassernachweis.de. Sie deckt die Prüfung Ihrer Angaben und Unterlagen, die Vorbereitung und Einreichung, die Abstimmung sowie die Bereitstellung der Rückmeldung ab. Zusätzlich kann die zuständige Stelle eine eigene Gebühr festsetzen und in der Regel direkt mit Ihnen abrechnen. Diese Gebühr ist nicht Teil unseres Bezahlvorgangs.

Unsere bei der Bestellung angezeigte Servicepauschale wird für Ihren Auftrag gespeichert. Die angezeigte Gebühr der zuständigen Stelle ist dagegen nur eine Schätzung. Den tatsächlichen Betrag legt diese Stelle selbst fest.

Wenn die zuständige Stelle die angefragte Leistung nicht erbringen kann oder unsere Bevollmächtigung ablehnt, erstatten wir die gezahlte Servicepauschale vollständig. Gebühren der zuständigen Stelle sind davon nicht umfasst. Bei einer inhaltlich negativen Rückmeldung ist unsere vereinbarte Leistung erbracht; in diesem Fall wird die Servicepauschale nicht erstattet. Das gilt auch, wenn der Auftrag wegen fehlender Mitwirkung oder nicht nachgereichter Angaben und Unterlagen nicht fortgeführt werden kann.

Ihre Frage ist noch offen?

Schreiben Sie uns kurz, wobei wir Ihnen helfen können. Bei einem bestehenden Auftrag nennen Sie bitte Ihre Auftragsnummer.

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