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Löschwasserversorgung im Saarland

Im Saarland regelt die Landesbauordnung (LBO Saarland) die Anforderungen an die Löschwasserversorgung. Als kleinstes Flächenland Deutschlands sind Stadtwerke und kommunale Versorger häufig die zuständige Stelle. Die Richtwerte orientieren sich am DVGW-Arbeitsblatt W 405.

1. Richtwerte für den Löschwasserbedarf

Unter Berücksichtigung der baulichen Nutzung und der Gefahr der Brandausbreitung gelten folgende Werte (in Anlehnung an das Arbeitsblatt W 405 des DVGW):

Bebauung / Kriterien bis 3 Vollgeschosse
GFZ 0,3 bis 0,7
ab 4 Vollgeschosse
GFZ 0,7 bis 1,2
Kleines Risiko
Feuerbeständige Bauweise, harte Bedachung
48 m³/h 96 m³/h
Mittleres Risiko
Normale Bauweise (nicht voll feuerbeständig)
96 m³/h 96 m³/h
Großes Risiko
Holzfachwerk, weiche Bedachung, enge Bebauung
96 m³/h 192 m³/h

2. Verfahren nach der Landesbauordnung Saarland (LBO Saarland)

Genehmigungsfreistellung (§ 63 LBO Saarland)

Auch für genehmigungsfreie Vorhaben ist die Bestätigung der ausreichenden Löschwasserversorgung erforderlich. Zuständig ist in der Regel die Gemeinde oder der lokale Versorger.

Vereinfachtes Genehmigungsverfahren (§ 64 LBO Saarland)

Den Bauvorlagen ist ein Brandschutznachweis beizufügen, der den Nachweis der ausreichenden Löschwasserversorgung einschließt.

Sonderbauten (§ 66 LBO Saarland)

Für Sonderbauten ist ein vollständiges Brandschutzkonzept erforderlich, das die Löschwasserversorgung rechnerisch und planerisch nachweist.

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