Löschwasserversorgung in Hamburg
Als Stadtstaat gelten in Hamburg besondere Rahmenbedingungen für den baulichen Brandschutz. Die Hamburgische Bauordnung (HBauO) regelt, wann und wie ein Löschwassernachweis zu erbringen ist. Typischer Versorger ist Hamburg Wasser – das öffentliche Versorgungsnetz deckt weite Teile des Stadtgebiets ab.
1. Richtwerte für den Löschwasserbedarf
Unter Berücksichtigung der baulichen Nutzung und der Gefahr der Brandausbreitung gelten folgende Werte (in Anlehnung an das Arbeitsblatt W 405 des DVGW):
| Bebauung / Kriterien | bis 3 Vollgeschosse GFZ 0,3 bis 0,7 |
ab 4 Vollgeschosse GFZ 0,7 bis 1,2 |
|---|---|---|
| Kleines Risiko Feuerbeständige Bauweise, harte Bedachung |
48 m³/h | 96 m³/h |
| Mittleres Risiko Normale Bauweise (nicht voll feuerbeständig) |
96 m³/h | 96 m³/h |
| Großes Risiko Holzfachwerk, weiche Bedachung, enge Bebauung |
96 m³/h | 192 m³/h |
2. Verfahren nach der Hamburgischen Bauordnung (HBauO)
Genehmigungsfreistellung (§ 60 HBauO)
Einfache Wohngebäude und bestimmte Vorhaben geringer Komplexität können ohne förmliches Genehmigungsverfahren errichtet werden, sofern sie den Festsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans entsprechen. Der Bauherr trägt die Verantwortung für die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Anforderungen – einschließlich der ausreichenden Löschwasserversorgung durch Hamburg Wasser oder eine alternative Entnahmestelle.
Vereinfachtes Genehmigungsverfahren (§ 61 HBauO)
Für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 sowie sonstige Gebäude vergleichbarer Komplexität gilt das vereinfachte Verfahren. Hier prüft die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) nur ausgewählte öffentlich-rechtliche Anforderungen. Ein Brandschutznachweis ist beizufügen – dieser muss die gesicherte Löschwasserversorgung (Lage und Leistungsfähigkeit der Hydranten bzw. Entnahmestellen) dokumentieren.
Sonderbauten (§ 62 HBauO)
Für Sonderbauten – etwa Hochhäuser, Versammlungsstätten, Krankenhäuser oder großflächige Gewerbebauten – ist ein vollständiges Brandschutzkonzept erforderlich. Dieses muss von einer anerkannten Brandschutzfachkraft erstellt werden und detaillierte Angaben zur Löschwasserversorgung, zu Feuerwehrzufahrten sowie zu betrieblichen Löscheinrichtungen enthalten. Hamburg Wasser oder ein Sachverständiger bestätigt die Leistungsfähigkeit des Versorgungsnetzes am Standort.
Unterstützung in Hamburg
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