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Löschwasserversorgung in Bremen

Als Stadtstaat mit eigener Bremischer Landesbauordnung (BremBO) gelten in Bremen spezifische Anforderungen an den Löschwassernachweis. Hanseatische Besonderheiten wie die dichte Bebauung in der Altstadt und die Hafeninfrastruktur machen eine sorgfältige Planung der Löschwasserversorgung besonders wichtig.

1. Richtwerte für den Löschwasserbedarf

Unter Berücksichtigung der baulichen Nutzung und der Gefahr der Brandausbreitung gelten folgende Werte (in Anlehnung an das Arbeitsblatt W 405 des DVGW):

Bebauung / Kriterien bis 3 Vollgeschosse
GFZ 0,3 bis 0,7
ab 4 Vollgeschosse
GFZ 0,7 bis 1,2
Kleines Risiko
Feuerbeständige Bauweise, harte Bedachung
48 m³/h96 m³/h
Mittleres Risiko
Normale Bauweise (nicht voll feuerbeständig)
96 m³/h96 m³/h
Großes Risiko
Holzfachwerk, weiche Bedachung, enge Bebauung
96 m³/h192 m³/h

2. Verfahren nach der Bremischen Landesbauordnung (BremBO)

Genehmigungsfreistellung (§ 62 BremBO)

Auch wenn keine Baugenehmigung erforderlich ist: Die Bestätigung der ausreichenden Löschwasserversorgung muss vorliegen.

Vereinfachtes Genehmigungsverfahren (§ 63 BremBO)

Bestandteil der Bauvorlagen muss ein Brandschutznachweis sein, dem ein Nachweis der Löschwasserversorgung beiliegen muss.

Sonderbauten (§ 65 BremBO)

Hier ist ein umfassendes Brandschutzkonzept erforderlich, welches die Löschwasserversorgung detailliert nachweisen muss.

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