Zwei klar getrennte Zahlungen
Unsere Servicepauschale und die Gebühr der zuständigen Stelle werden klar getrennt ausgewiesen und separat bezahlt.
Zwei getrennte Abrechnungen
Für Ihren Auftrag können zwei voneinander getrennte Zahlungen entstehen:
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Gebühr der zuständigen Stelle
Diese Gebühr wird von Behörde, Gemeinde oder Versorger festgesetzt, direkt mit Ihnen abgerechnet und an diese Stelle gezahlt. Sie ist nicht Teil unseres Checkouts. -
Servicepauschale
Für die Prüfung Ihrer Angaben und Unterlagen, die Vorbereitung und Einreichung sowie die Abstimmung zahlen Sie an uns 49,00 € im Standard-Service oder 99,00 € im Individual-Service.
Was die Servicepauschale abdeckt
- Prüfung: Wir sehen uns Ihre Angaben und Unterlagen an und teilen Ihnen konkret mit, falls etwas fehlt.
- Vorbereitung: Wir bereiten die Anfrage für die zuständige Stelle vor.
- Abstimmung: Wir übernehmen Rückfragen und stellen Ihnen die Antwort digital bereit.
- Flexibler Start: Sie können den Auftrag ohne Bauunterlagen anlegen und Dateien später nachreichen.
Hinweis: Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Alle Preise sind Endpreise.
Standard-Service nach Städten
Die Servicepauschale zahlen Sie an uns. Die angezeigte Gebühr der zuständigen Stelle ist eine Schätzung und wird in der Regel direkt von dieser Stelle mit Ihnen abgerechnet.
| Stadt / Gemeinde | Geschätzte Gebühr der zuständigen Stelle | Servicepauschale | Separate Abrechnung | Aktion |
|---|---|---|---|---|
| Aktuell sind noch keine Städte für die Online-Beauftragung freigeschaltet. | ||||
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